impressum.
Verantwortlich für diese Webseite im Sinne des Gesetzes ist:
Gisela E. Breitstadt (GEB)
Hauptstraße 32
63808 Haibach
Telefon: 06021-66753
Telefax: 06021-4512651
Mobil: 0171-9354515
E-Mail: info@geb-tiere.de
Internet: http://www.geb-tiere.de
allgemeine geschäftsbedingungen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart zwischen der Firma GEB Gisela E. Breitstadt, Hauptstraße 32, 63808 Haibach, im Folgenden Auftragnehmer und dem Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt.
Die Firma Gisela E. Breitstadt (GEB) behält sich vor, Anzeigen die gegen die guten Sitten oder die Blattlinie verstoßen, nicht zu veröffentlichen. Desweiteren behält sich der Auftragnehmer vor, Kleinanzeigen aus welchen Gründen auch immer, nicht zu veröffentlichen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. übernehmen wir keine Haftung.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Fa. Gisela E. Breitstadt (GEB):
- Maßgeblich für Aufträge sind nachstehende Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Abweichende sowie mündliche Vereinbarungen sind ungültig, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt. Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden.
- Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskasse zu verlangen.
- Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Erhalt des Belegexemplars zahlbar, es sei denn, dass sie ein anderes Fälligkeitsdatum aufweisen (vorbehaltlich Punkt 2). Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. sowie Mahn-, Einziehungs-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten verrechnet. Wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung in Verzug bleibt, kann die weitere Durchführung von Aufträgen abgelehnt werden, wobei die Zahlungsverpflichtungen aufrecht bleiben. Inkassoberechtigung haben nur Mitarbeiter mit entsprechender Legitimation. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den auftragnehmer erwachsen.
- Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur teilweise durchgeführte Aufträge werden anteilig laut gültiger Preisliste verrechnet.
- Für den Inhalt der Anzeigen ist ausschließlich der Auftraggeber haftbar, welcher den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos hält.
- Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche dem Auftraggeber durch verminderte Verteilungsanzahl, nicht termingerechte Verteilung oder sonstige Abweichungen vom bestätigten Auftrag entstehen können. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Schadenersatzansprüche.
- Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber haftbar. Aufträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Auftragnehmer haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie, reproreife Vorlagen für den Druck bereitgestellt werden. Geringfügige Farbabweichungen, auch bedingt durch das verwendete Papier, berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch per E-mail, bzw. Fax zugestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der rechtzeitig retournierten Korrekturabzüge. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Korrekturabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat (Satz, Druck, etc.) entstehen, kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Satzfehler oder sonstige Irrtümer in kostenlosen PR-Artikeln berechtigen den Auftraggeber nicht von der Anzeigenrechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Repro- und Druckvorlagen endet 1 Woche nach Erscheinen der Einschaltung. Für Verlust oder Beschädigung der Druckunterlagen wird keine Haftung übernommen. Bei telefonisch oder fernschriftlich aufgegebenen Anzeigen oder Textänderungen können keine Reklamationen bezüglich Hör- und Satzfehler anerkannt werden. Sollte wegen höherer Gewalt der geplante Erscheinungstermin nicht eingehalten werden können, so akzeptiert der Auftraggeber einen späteren Druck- und Verteilungstermin.
- Platzierungswünsche können nicht bindend vereinbart werden. Der Auftragnehmer versucht eventuelle Platzierungswünsche zu berücksichtigen, desgleichen wird nach Möglichkeit Konkurrenzausschluss auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seite berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
- Storno: Eine Stornierung von Aufträgen ist ausschließlich schriftlich, innerhalb von längstens 14 Tagen ab Auftragserteilung (schriftlich oder fernmündlich) bei uns einlangend, möglich. Stornos von Aufträgen, die sich bereits im Druck befinden sind nicht möglich. Bucht der Auftraggeber mit einem Auftrag mehrere Einschaltungen mit jeweils unterschiedlichem Erscheinungsdatum, werden diese Schaltungen wie ein einziger Auftrag behandelt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist die Stadt Aschaffenburg.
Die Firma Gisela E. Breitstadt (GEB) behält sich vor, Anzeigen die gegen die guten Sitten oder die Blattlinie verstoßen, nicht zu veröffentlichen. Desweiteren behält sich der Auftragnehmer vor, Kleinanzeigen aus welchen Gründen auch immer, nicht zu veröffentlichen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. übernehmen wir keine Haftung.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Fa. Gisela E. Breitstadt (GEB):
- Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Auftrages die Preisliste sowie die allgemeinen und zusätzlichen Geschaftsbedingungen der Fa. Gisela E. Breitstadt (GEB) an.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.
- Konkurrenzausschluß wird nicht gewährt.
- Die Rechnung ist sofort nach Erhalt des Belegexemplars zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorrauszahlung vereinbart ist. Die Firma Gisela E. Breitstadt (GEB) ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob durch Anzeigen die Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt werden. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von Ansprüchen, die aus Verstößen durch die Anzeige resultieren, gegen das Urheberrecht frei.